Rechtsprechung
BVerwG, 15.11.1984 - 1 B 138.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1984 - 20 A 1893/83
- BVerwG, 15.11.1984 - 1 B 138.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73
Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast - …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 1 B 138.84
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß wegen der stets vorzunehmenden Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles mit der Zugehörigkeit des Waffenscheinbewerbers zu einem Personenkreis, der nach allgemeiner Lebenserfahrung wegen seiner beruflichen Tätigkeit oder wegen anderer besonderer Umstände wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist, das für die Erteilung des Waffenscheins erforderliche Bedürfnis noch nicht ohne weiteres nachgewiesen ist (Urteile des beschließenden Senats vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - <BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]>; - BVerwG 1 C 2.74 -; - BVerwG 1 C 48.74 - und - BVerwG 1 C 6.75 - ). Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]) den vom Kläger geschilderten Ablauf seiner beim Betreiben von Spielhallen erforderlichen Geldtransporte dahin gewürdigt, daß zumutbare betriebsorganisatorische Maßnahmen die - dahingestellte - Gefährdung auch ohne das Mitsichführen einer Schußwaffe hinreichend mindern.
- BVerwG, 24.06.1975 - 1 C 6.75
Bedürfnis eines Landarztes für Schusswaffen - Nachweis eines Bedürfnisses für …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 1 B 138.84
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß wegen der stets vorzunehmenden Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles mit der Zugehörigkeit des Waffenscheinbewerbers zu einem Personenkreis, der nach allgemeiner Lebenserfahrung wegen seiner beruflichen Tätigkeit oder wegen anderer besonderer Umstände wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist, das für die Erteilung des Waffenscheins erforderliche Bedürfnis noch nicht ohne weiteres nachgewiesen ist (Urteile des beschließenden Senats vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - <BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]>; - BVerwG 1 C 2.74 -; - BVerwG 1 C 48.74 - und - BVerwG 1 C 6.75 - ). - BVerwG, 24.06.1975 - I C 2.74
Ausstellung eines Waffenerwerbscheins für eine Faustfeuerwaffe - Häufung …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 1 B 138.84
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß wegen der stets vorzunehmenden Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles mit der Zugehörigkeit des Waffenscheinbewerbers zu einem Personenkreis, der nach allgemeiner Lebenserfahrung wegen seiner beruflichen Tätigkeit oder wegen anderer besonderer Umstände wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist, das für die Erteilung des Waffenscheins erforderliche Bedürfnis noch nicht ohne weiteres nachgewiesen ist (Urteile des beschließenden Senats vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - <BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]>; - BVerwG 1 C 2.74 -; - BVerwG 1 C 48.74 - und - BVerwG 1 C 6.75 - ). - BVerwG, 24.06.1975 - I C 48.74
Versagung einer Waffenbesitzkarte - Anforderungen an die Bedürfnisprüfung für den …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 1 B 138.84
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß wegen der stets vorzunehmenden Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles mit der Zugehörigkeit des Waffenscheinbewerbers zu einem Personenkreis, der nach allgemeiner Lebenserfahrung wegen seiner beruflichen Tätigkeit oder wegen anderer besonderer Umstände wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist, das für die Erteilung des Waffenscheins erforderliche Bedürfnis noch nicht ohne weiteres nachgewiesen ist (Urteile des beschließenden Senats vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - <BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]>; - BVerwG 1 C 2.74 -; - BVerwG 1 C 48.74 - und - BVerwG 1 C 6.75 - ).